

AGB
für die Vermietung von Konferenz- und Seminarräumen
§ 1 Geltungsbereich
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Seminar- oder Veranstaltungsräumen (nachfolgend „Räume“) sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen der [Firmenname] (nachfolgend „Vermieter“).
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Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
§ 2 Vertragsschluss
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Die Präsentation von Räumen stellt kein verbindliches Angebot dar.
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Eine Buchungsanfrage des Mieters gilt als Angebot. Der Vertrag kommt erst durch schriftliche Buchungsbestätigung (E-Mail ausreichend) des Vermieters zustande.
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Handelt der Buchende im Namen Dritter, hat er dessen Vertretungsmacht offenzulegen; andernfalls haftet er neben dem Dritten als Gesamtschuldner.
§ 3 Leistungsumfang
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Der Vermieter stellt die vereinbarten Räume samt grundlegender Ausstattung (Tische, Stühle, Standard-Technik) für die im Vertrag festgelegte Dauer bereit.
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Zusatzleistungen (z. B. Catering, Spezialtechnik, Auf- und Abbau-Personal) erfolgen nur auf Basis gesonderter Vereinbarungen.
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Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der Schriftform.
§ 4 Nutzungsrechte und Hausordnung
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Die Räume dürfen nur zu dem vereinbarten Zweck und innerhalb der vereinbarten Zeiten genutzt werden.
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Der Mieter hat die Haus- und Brandschutzordnung einzuhalten und seine Teilnehmenden entsprechend zu verpflichten.
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Eine Unter- oder Weitervermietung bedarf der vorherigen, schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
§ 5 Mietpreis, Zahlung
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Es gelten die bei Vertragsschluss bestätigten Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
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Der Mietpreis ist, sofern nichts anderes vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
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Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu verlangen.
§ 6 Rücktritt / Stornierung
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Der Mieter kann bis 30 Tage vor dem Veranstaltungstermin kostenfrei zurücktreten.
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Bei späterem Rücktritt fallen folgende Storno-Pauschalen an:
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30–15 Tage: 50 % des vereinbarten Mietpreises
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14–3 Tage: 75 %
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< 3 Tage oder Nichterscheinen: 100 %
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Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 7 Gewährleistung und Haftung
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Der Vermieter haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.
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Für vom Mieter eingebrachte Gegenstände übernimmt der Vermieter keine Haftung; eine Versicherung ist Sache des Mieters.
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Der Mieter haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch ihn, seine Mitarbeitenden, Erfüllungsgehilfen oder Teilnehmenden verursacht werden.
§ 8 Höhere Gewalt
Kann eine Veranstaltung aufgrund von Ereignissen, die außerhalb des Einflussbereichs des Vermieters liegen (z. B. Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Epidemien), nicht stattfinden, sind beide Parteien von ihren Leistungspflichten befreit; bereits gezahlte Beträge werden erstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
§ 9 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsdurchführung verarbeitet und im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gespeichert. Weitere Informationen enthält die separate Datenschutzerklärung des Vermieters.
§ 10 Schlussbestimmungen
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Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
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Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt; anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
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Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz des Vermieters.
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Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
