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AGB

für die Vermietung von Konferenz- und Seminarräumen

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäfts­bedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Seminar- oder Veranstaltungs­räumen (nachfolgend „Räume“) sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen der [Firmenname] (nachfolgend „Vermieter“).

  2. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Die Präsentation von Räumen stellt kein verbindliches Angebot dar.

  2. Eine Buchungsanfrage des Mieters gilt als Angebot. Der Vertrag kommt erst durch schriftliche Buchungs­bestätigung (E-Mail ausreichend) des Vermieters zustande.

  3. Handelt der Buchende im Namen Dritter, hat er dessen Vertretungs­macht offenzulegen; andernfalls haftet er neben dem Dritten als Gesamtschuldner.

§ 3 Leistungsumfang

  1. Der Vermieter stellt die vereinbarten Räume samt grund­legender Ausstattung (Tische, Stühle, Standard-Technik) für die im Vertrag festgelegte Dauer bereit.

  2. Zusatzleistungen (z. B. Catering, Spezialtechnik, Auf- und Abbau-Personal) erfolgen nur auf Basis gesonderter Vereinbarungen.

  3. Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der Schriftform.

§ 4 Nutzungsrechte und Hausordnung

  1. Die Räume dürfen nur zu dem vereinbarten Zweck und innerhalb der vereinbarten Zeiten genutzt werden.

  2. Der Mieter hat die Haus- und Brandschutz­ordnung einzuhalten und seine Teilnehmenden entsprechend zu verpflichten.

  3. Eine Unter- oder Weitervermietung bedarf der vorherigen, schriftlichen Zustimmung des Vermieters.

§ 5 Mietpreis, Zahlung

  1. Es gelten die bei Vertragsschluss bestätigten Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

  2. Der Mietpreis ist, sofern nichts anderes vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

  3. Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu verlangen.

§ 6 Rücktritt / Stornierung

  1. Der Mieter kann bis 30 Tage vor dem Veranstaltungstermin kostenfrei zurücktreten.

  2. Bei späterem Rücktritt fallen folgende Storno-Pauschalen an:

    • 30–15 Tage: 50 % des vereinbarten Mietpreises

    • 14–3 Tage: 75 %

    • < 3 Tage oder Nichterscheinen: 100 %

  3. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 7 Gewährleistung und Haftung

  1. Der Vermieter haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertrags­pflichten (Kardinal­pflichten) und begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.

  2. Für vom Mieter eingebrachte Gegenstände übernimmt der Vermieter keine Haftung; eine Versicherung ist Sache des Mieters.

  3. Der Mieter haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch ihn, seine Mitarbeitenden, Erfüllungs­gehilfen oder Teilnehmenden verursacht werden.

§ 8 Höhere Gewalt
Kann eine Veranstaltung aufgrund von Ereignissen, die außerhalb des Einflussbereichs des Vermieters liegen (z. B. Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Epidemien), nicht stattfinden, sind beide Parteien von ihren Leistungs­pflichten befreit; bereits gezahlte Beträge werden erstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht.


§ 9 Datenschutz
Personen­bezogene Daten werden ausschließlich zur Vertrags­durchführung verarbeitet und im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungs­pflichten gespeichert. Weitere Informationen enthält die separate Datenschutz­erklärung des Vermieters.


§ 10 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.

  2. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt; anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

  3. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichts­stand ist, soweit zulässig, der Sitz des Vermieters.

  4. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

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